Korsett

Aufrecht durchs Leben, auch wenn es nicht immer gerade läuft.

Ob Klein ob Groß wir versorgen Sie mit jahrzehntelanger Erfahrung und unserem ausgebildeten Team. Mit Hilfe von Rumpforthesen wie z.B ein Skoliose-Korsett oder ein Kyphose-Korsett ist es möglich eine Verkrümmung der Wirbelsäule zu behandeln. Auch auf Versorgungen nach einem Bandscheibenvorfall oder einer Operation der Wirbelsäule sind wir spezialisiert.

Unser Leistungsspektrum

Individuelle Rumpforthesen nach Gipsabdruck

  • Münsteraner Skoliose-Orthese/Korsett
  • Münsteraner Kyphose-Orthese/Korsett
  • Körperteiluntertützendes Korsett
  • Individuell angefertigte Kopforthese mit Thorax- und Stirnabstützung in 2-Schalen- Technik

Konfektionierte Versorgung

  • Zur Stabilisierung z.B. nach einer Operation oder Trauma
  • Zur Entlastung z.B. bei einem Bandscheibenvorfall

Versorgungsablauf

  • Für Ihre Optimale Versorgung benötigen wir als Basis eine ärztliche Verordnung.
  • Daraufhin vereinbaren wir einen Beratungstermin mit Ihnen, damit möglichst schnell ein Korsett erstellt werden kann.
  • Nach einer umfassenden Beratung stellen wir im Anschluss einen Kostenübernahmeantrag an Ihre Krankenkasse.
  • Mit dem Eingang der Kostenübernahmegenehmigung vereinbaren wir einen neuen Termin mit Ihnen. An diesem Termin werden wir einen Gipsabdruck von Ihrem Rumpf nehmen, um eine Orthese zu bauen, die zu Ihnen passt.
  • Anschließend werden wir Sie zu einem Anprobe-Termin einladen, damit wir Ihre Orthese anpassen können. Dieser Termin dauert ca. 2-3 Stunden und das Korsett kann an diesem Tag direkt mit nach Hause genommen werden.
  • Nachdem das Korsett 6-8 Wochen intensiv getragen wurde, wird bei dem behandelnden Orthopäden eine Röntgenkontrolle durchgeführt, um zu schauen, wie das Korsett funktioniert und ob es ggf. angepasst werden muss. Sollten Änderungen vorgesehen sein, werden diese am gleichen Tag erledigt, ein extra Termin ist nicht notwendig.

Unser neunköpfiges Team wird Sie individuell betreuen und steht Ihnen zur Seite!
 

Fragen und Antworten

Wie lange muss ein Skoliose-Korsett oder Kyphose-Korsett getragen werden?

Am Tag sollte es im Regelfall 23 Stunden getragen werden. Das Korsett wird üblicherweise bis zum Abschluss des Wachstums getragen. Sollte das Korsett im Verlauf nicht mehr passen, kann ein neues verordnet werden.

Wird durch das Korsett die Wirbelsäule wieder gerade?

Im Korsett, je nach Schweregrad der Skoliose, kann die Skoliose vorübergehend begradigt werden. Spätestens mit der Abschulung des Korsetts fällt die Wirbelsäule wieder in die alten Krümmungsmuster zurück, daher ist es wichtig, weiter zu trainieren, um den vorherigen Erfolg beizubehalten.

Was ist das Ziel einer Korsett-Therapie bei Skoliose?

Ziel einer Korsett-Therapie ist die Krümmung zu halten und eine Verschlechterung zu verhindern, um im Optimalfall eine Operation zu vermeiden.

Ab wie viel Grad der Skoliose wird ein Korsett empfohlen?

  • 0°- 10°:  Skoliotische Fehlhaltung = bedarf keiner Therapie (Beobachtung aber notwendig)
  • 10°- 20°:  leichte Skoliose = regelmäßige Physiotherapie + tägliche Übungen zur Stärkung der Rumpfmuskulatur
  • 20°- 45°: Skoliose = Korsetttherapie + Physiotherapie + tägliche Übungen zur Stärkung der Rumpfmuskulatur
  • Ab 45°: schwere Skoliose = Operation

Beeinflusst das Tragen eines Korsetts das Brustwachstum?

Nein, das Tragen einen Korsetts beeinflusst nicht das Brustwachstum.

Muss ich das Korsett beim Sport tragen?

Während des Sports muss das Korsett nicht getragen werden, außer es ist vom Arzt angeordnet.

Bekomme ich Druck- oder Scheuerstellen von meinem Korsett?

Ein faltenfreies Korsetthemd und die richtige Hautpflege helfen dabei Druck- und Scheuerstellen vorzubeugen. Wir beantworten hierzu gerne Ihre induviduellen Fragen bei dem Anprobe-Termin.

Kontakt

UKM ProTec Orthopädische Werkstätten GmbH
Albert- Schweitzer- Campus 1, Gebäude A1
48149 Münster
Tel.: +49 251 83-44209
protec(at)­ukmuenster(dot)­de

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag 8.30 – 16.00 Uhr
Freitag 8.30 – 13.00 Uhr

Geltendmachung von Betroffenenrechten nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)

Hinweisgebersystem 
Alle Informationen zum Hinweisgebersystem finden Sie hier.